RS Vwgh 1956/7/9 0872/55

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Veröffentlicht am 09.07.1956
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12988;

Rechtssatz

Wird eine Niederschrift den Beteiligten schon in einem Zeitpunkt zur Unterfertigung vorgelegt, in dem die Amtshandlung der Protokollierung noch nicht abgeschlossen ist, dann wird ihnen die Gelegenheit vorenthalten, iSd § 15 AVG gegen die endgültige Fassung der Niederschrift allfällige Einwendungen zu erheben.Wird eine Niederschrift den Beteiligten schon in einem Zeitpunkt zur Unterfertigung vorgelegt, in dem die Amtshandlung der Protokollierung noch nicht abgeschlossen ist, dann wird ihnen die Gelegenheit vorenthalten, iSd Paragraph 15, AVG gegen die endgültige Fassung der Niederschrift allfällige Einwendungen zu erheben.

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E 9.7.1956, 872/55 #1 VwSlg 4120 A/1956

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1956:1955000872.X01

Im RIS seit

09.07.1956
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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