RS Vwgh 2006/6/26 2005/09/0041

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Veröffentlicht am 26.06.2006
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
FrG 1997 §104 Abs1;
FrG 1997 §104 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/09/0220 E 23. November 2005 RS 2 (Hier mit dem Zusatz: Dass die wiederholte Beteiligung des Beamten am Verbrechen der Schlepperei geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die korrekte Erfüllung seiner allgemeinen Dienstpflichten zu gefährden, liegt auf der Hand.)

Stammrechtssatz

Ein besonderer Funktionsbezug kann dort dahinstehen, wo durch das Verhalten des Beamten das Vertrauen der Allgemeinheit in die korrekte Erfüllung seiner allgemeinen Dienstpflichten im Sinne des § 43 Abs. 1 BDG 1979 gefährdet erscheint. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Schutzobjekt der Norm des § 43 Abs. 2 BDG 1979 im weitesten Sinn die Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist (Hinweis auf Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 3. Auflage 2003, Seite 124, unter Verweis auf die EB, 11 Blg NR, 15. GP, 85).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090041.X02

Im RIS seit

02.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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