RS Vwgh 2006/6/26 2005/09/0041

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Veröffentlicht am 26.06.2006
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/09/0046 E 20. Oktober 1982 VwSlg 10864 A/1982 RS 2

Stammrechtssatz

Die Worte im § 43 Abs 2 BDG 1979 "in seinem gesamten Verhalten" lassen den Schluss zu, dass hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf den Dienst entstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090041.X01

Im RIS seit

02.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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