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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Beachte
y16885; yk17157; yk17300Rechtssatz
Wenn das in einem Schriftsatz gestellte Begehren, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu bewilligen, tatsächlich nur eine Wiederholung des in einer früheren Eingabe gestellten Antrages darstellt, dann kann der Umstand, daß die Partei einen rechtzeitig gestellten Antrag nach Ablauf der Antragsfrist wiederholt, nicht zu einer Verschlechterung ihrer Rechtslage führen.
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E 24.5.1960, 194/57 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957000194.X01Im RIS seit
24.05.1960