RS Vwgh 2006/7/6 2006/15/0032

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Veröffentlicht am 06.07.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Zu den im § 80 BAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ihnen fallen die im § 80 Abs. 1 BAO erwähnten Pflichten grundsätzlich auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, dass Aufgabenteilungen bestehen (Hinweis E 27. August 1990, 89/15/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150032.X02

Im RIS seit

14.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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