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E6JNorm
61998CJ0400 Brigitte Breitsohl VORAB;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst, begründet noch nicht die Unternehmereigenschaft. Es muss die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen muss klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten (Hinweis E 7. Oktober 2003, 2001/15/0085) und objektiv nachweisbar sein (Hinweis Urteil des EuGH 8. Juni 2000, Rs. C-400/98 "Breitsohl", Rnr. 39).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61998J0400 Brigitte Breitsohl VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003140013.X01Im RIS seit
21.08.2006Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011