RS Vwgh 2006/7/26 2005/14/0019

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §23;
BewG 1955 §53 Abs2;
BewG 1955 §55 Abs1;

Rechtssatz

Baugrund mit Altablagerungen ("verseuchter Baugrund") kann im Verkehrswert gemindert sein. In diesem Fall ist vom ermittelten Wert nach den Umständen des Einzelfalles ein Abschlag vorzunehmen. Der Abschlag muss sich - im Hinblick auf § 23 BewG - an den auf den Hauptfeststellungszeitpunkt umgerechneten Kosten für die Sicherung, Untersuchung und Sanierung sowie an einem grundstückverkehrsmäßigen Wertverlust orientieren (Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz16 § 72 Rn 60).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140019.X02

Im RIS seit

21.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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