RS Vwgh 2006/9/13 2006/18/0216

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs1;
StVO 1960 §5;
VStG §55 Abs1;

Rechtssatz

Wenn auch die wegen dieser Verwaltungsübertretungen (§ 5 StVO 1960) erlassenen Strafbescheide bereits als getilgt gelten (vgl. § 55 Abs. 1 VStG), so ist das diesen Bestrafungen zu Grunde liegende Fehlverhalten des Fremden für die Prognose im Grund des § 60 Abs. 1 FrPolG 2005 - was zulässig ist (Hinweis E 31. Oktober 2002, 2002/18/0103) - insoweit zu berücksichtigen, als daraus die große Wiederholungsgefahr in Bezug auf das Lenken eines Kfz durch den Fremden in alkoholisiertem Zustand hervorgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006180216.X01

Im RIS seit

06.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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