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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Bei der gemäß § 21 BAO in abgabenrechtlichen Fragen maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann die Verschiedenheit der rechtlichen Konstruktion von Vereinbarungen keine ausschlaggebende Bedeutung haben (hier: Bestandvertrag).Bei der gemäß Paragraph 21, BAO in abgabenrechtlichen Fragen maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann die Verschiedenheit der rechtlichen Konstruktion von Vereinbarungen keine ausschlaggebende Bedeutung haben (hier: Bestandvertrag).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000293.X02Im RIS seit
14.01.2002