RS Vwgh 1964/12/17 0293/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1964
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der gemäß § 21 BAO in abgabenrechtlichen Fragen maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann die Verschiedenheit der rechtlichen Konstruktion von Vereinbarungen keine ausschlaggebende Bedeutung haben (hier: Bestandvertrag).Bei der gemäß Paragraph 21, BAO in abgabenrechtlichen Fragen maßgebenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann die Verschiedenheit der rechtlichen Konstruktion von Vereinbarungen keine ausschlaggebende Bedeutung haben (hier: Bestandvertrag).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000293.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten