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21/01 HandelsrechtNorm
ASVG §292;Rechtssatz
Das der Wehrpflichtige nicht für den Unterhalt seiner Mutter zu sorgen hat, kann nicht damit dargetan werden, daß festgestellt wird, das Einkommen der Mutter übersteige den im § 292 ASVG vorgesehenen Richtsatz. (Hinweis auf die Judikatur des OGH zu § 154 ABGB)Das der Wehrpflichtige nicht für den Unterhalt seiner Mutter zu sorgen hat, kann nicht damit dargetan werden, daß festgestellt wird, das Einkommen der Mutter übersteige den im Paragraph 292, ASVG vorgesehenen Richtsatz. (Hinweis auf die Judikatur des OGH zu Paragraph 154, ABGB)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001695.X01Im RIS seit
05.10.2001