RS Vwgh 2006/9/20 2003/01/0518

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2006
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AsylG 1997 §19;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Insoweit die Behörde das Ermessen gemäß § 11 StbG zu Lasten des Einbürgerungswerbers übte bzw. ein Integrationsdefizit annahm, weil er nur über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht gemäß § 19 AsylG verfüge (und daher eine "geglückte Integration" nicht vorliege), entspricht diese Rechtsansicht nicht dem Gesetz (Hinweis E 24. Februar 2004, Zl. 2002/01/0477, und die darin angegebene Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003010518.X02

Im RIS seit

27.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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