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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12352;Rechtssatz
Ergibt sich aus dem Vertragsinhalt ein umsatzsteuerpflichtiger Sachverhalt, so kann die Beschwerde nicht mit dem Hinweis auf § 21 BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) behaupten, der wahre wirtschaftliche Gehalt entspreche nicht der im Vertrag zum Ausdruck kommenden äußeren Erscheinungsform.Ergibt sich aus dem Vertragsinhalt ein umsatzsteuerpflichtiger Sachverhalt, so kann die Beschwerde nicht mit dem Hinweis auf Paragraph 21, BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) behaupten, der wahre wirtschaftliche Gehalt entspreche nicht der im Vertrag zum Ausdruck kommenden äußeren Erscheinungsform.
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E 17.3.1966, 2007/65 #2 VwSlg 3431 F/1966;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002007.X02Im RIS seit
09.11.2001