RS Vwgh 1966/3/17 2007/65

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Veröffentlicht am 17.03.1966
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12352;

Rechtssatz

Ergibt sich aus dem Vertragsinhalt ein umsatzsteuerpflichtiger Sachverhalt, so kann die Beschwerde nicht mit dem Hinweis auf § 21 BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) behaupten, der wahre wirtschaftliche Gehalt entspreche nicht der im Vertrag zum Ausdruck kommenden äußeren Erscheinungsform.Ergibt sich aus dem Vertragsinhalt ein umsatzsteuerpflichtiger Sachverhalt, so kann die Beschwerde nicht mit dem Hinweis auf Paragraph 21, BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) behaupten, der wahre wirtschaftliche Gehalt entspreche nicht der im Vertrag zum Ausdruck kommenden äußeren Erscheinungsform.

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E 17.3.1966, 2007/65 #2 VwSlg 3431 F/1966;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002007.X02

Im RIS seit

09.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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