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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1955 §18 Abs11;Rechtssatz
Wird ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren und leuchtet dabei weißes Licht nach hinten, dann liegt eine Übertretung nach § 60 Abs 3 StVO und nicht eine solche nach § 85 Abs 1 KFG im Zusammenhalt mit § 18 Abs 11 KFG vor.Wird ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren und leuchtet dabei weißes Licht nach hinten, dann liegt eine Übertretung nach Paragraph 60, Absatz 3, StVO und nicht eine solche nach Paragraph 85, Absatz eins, KFG im Zusammenhalt mit Paragraph 18, Absatz 11, KFG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002090.X01Im RIS seit
12.02.2002