Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §757;Beachte
y6305; yk7949Rechtssatz
Die der Witwe im Testament des Gatten ausgesetzt Leibrente dient im Hinblick auf die Bestimmung des § 757 ABGB (kein Pflichtteil) und des § 796 ABGB der Befriedigung des "Anspruches auf den mangelnden anständigen Unterhalt". Die von den Erben zur Erüllung dieser Verpflichtung gemäß § 78 EheG erbrachten Leistungen bilden bei ihnen mit Rücksicht auf die allgemein gehaltene Zurechnungsbestimmung des § 12 EStG 1953 keine Sonderausgabe, wobei nicht etwa zwischen Leibrenten und Zuschüssen (§ 22 Z 1 lit b EStG 1953, § 22 Z 1 lit c EStG 1953) zu unterscheiden ist.Die der Witwe im Testament des Gatten ausgesetzt Leibrente dient im Hinblick auf die Bestimmung des Paragraph 757, ABGB (kein Pflichtteil) und des Paragraph 796, ABGB der Befriedigung des "Anspruches auf den mangelnden anständigen Unterhalt". Die von den Erben zur Erüllung dieser Verpflichtung gemäß Paragraph 78, EheG erbrachten Leistungen bilden bei ihnen mit Rücksicht auf die allgemein gehaltene Zurechnungsbestimmung des Paragraph 12, EStG 1953 keine Sonderausgabe, wobei nicht etwa zwischen Leibrenten und Zuschüssen (Paragraph 22, Ziffer eins, Litera b, EStG 1953, Paragraph 22, Ziffer eins, Litera c, EStG 1953) zu unterscheiden ist.
*
E 9.6.1967, 131/67 #1 VwSlg 3626 F/1967
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000131.X01Im RIS seit
07.12.2001