RS Vwgh 2006/10/11 2003/12/0177

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Veröffentlicht am 11.10.2006
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §45 Abs1;
BDG 1979 §45 Abs2;
GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;

Rechtssatz

Insbesondere bei einem Vorgesetzten ist auf Grund der damit verbundenen Vorbildfunktion ein höherer und damit strengerer Maßstab im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten anzulegen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 16. März 2005, Zl. 2003/12/0189). Das gilt auch für den Beschwerdeführer als Schulleiter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120177.X05

Im RIS seit

29.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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