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22/01 JurisdiktionsnormNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem § 9 JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem Paragraph 9, JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.
Schlagworte
Änderung der Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000940.X03Im RIS seit
08.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008