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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z2;Rechtssatz
Ist nach der kollektivvertraglichen Regelung die Gewährung von Schmutzzulagen einer Betriebsvereinbarung iSd § 2 Abs 2 KVG vorbehalten, die gem § 9 KVG Bestandteil der Einzeldienstverträge werden soll, dann hat die Beitragsfreiheit auch die Hinterlegung und Kundmachung der Vereinbarung nach den Bestimmungen des § 7 KVG zur Voraussetzung.Ist nach der kollektivvertraglichen Regelung die Gewährung von Schmutzzulagen einer Betriebsvereinbarung iSd Paragraph 2, Absatz 2, KVG vorbehalten, die gem Paragraph 9, KVG Bestandteil der Einzeldienstverträge werden soll, dann hat die Beitragsfreiheit auch die Hinterlegung und Kundmachung der Vereinbarung nach den Bestimmungen des Paragraph 7, KVG zur Voraussetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000265.X01Im RIS seit
11.04.2002