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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1;Rechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde als verspätet, die Beschwerde wurde durch den bestellten Armenvertreter eingebracht, dieser wurde auf die Unanwendbarkeit des § 464 Abs 3 ZPO im Verfahren vor dem VwGH hingewiesen.Zurückweisung der Beschwerde als verspätet, die Beschwerde wurde durch den bestellten Armenvertreter eingebracht, dieser wurde auf die Unanwendbarkeit des Paragraph 464, Absatz 3, ZPO im Verfahren vor dem VwGH hingewiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000983.X01Im RIS seit
03.06.2002