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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12988;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/07/09 0872/55 1Stammrechtssatz
Wird eine Niederschrift den Beteiligten schon in einem Zeitpunkt zur Unterfertigung vorgelegt, in dem die Amtshandlung der Protokollierung noch nicht abgeschlossen ist, dann wird ihnen die Gelegenheit vorenthalten, iSd § 15 AVG gegen die endgültige Fassung der Niederschrift allfällige Einwendungen zu erheben.Wird eine Niederschrift den Beteiligten schon in einem Zeitpunkt zur Unterfertigung vorgelegt, in dem die Amtshandlung der Protokollierung noch nicht abgeschlossen ist, dann wird ihnen die Gelegenheit vorenthalten, iSd Paragraph 15, AVG gegen die endgültige Fassung der Niederschrift allfällige Einwendungen zu erheben.
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E 9.7.1956, 872/55 #1 VwSlg 4120 A/1956
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000041.X01Im RIS seit
16.09.1970