RS Vwgh 1970/9/16 0041/70

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Veröffentlicht am 16.09.1970
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y12988;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/07/09 0872/55 1

Stammrechtssatz

Wird eine Niederschrift den Beteiligten schon in einem Zeitpunkt zur Unterfertigung vorgelegt, in dem die Amtshandlung der Protokollierung noch nicht abgeschlossen ist, dann wird ihnen die Gelegenheit vorenthalten, iSd § 15 AVG gegen die endgültige Fassung der Niederschrift allfällige Einwendungen zu erheben.Wird eine Niederschrift den Beteiligten schon in einem Zeitpunkt zur Unterfertigung vorgelegt, in dem die Amtshandlung der Protokollierung noch nicht abgeschlossen ist, dann wird ihnen die Gelegenheit vorenthalten, iSd Paragraph 15, AVG gegen die endgültige Fassung der Niederschrift allfällige Einwendungen zu erheben.

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E 9.7.1956, 872/55 #1 VwSlg 4120 A/1956

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000041.X01

Im RIS seit

16.09.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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