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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12363;Rechtssatz
Ist ein zwischen Ehegatten geschlossener Mietvertrag als nicht ernstgemeinter Vertrag er erkennen, so wird die tatsächliche Nutzung der Wirtschaftsgüter nach § 21 BAO und § 24 BAO zu beurteilen sein.Ist ein zwischen Ehegatten geschlossener Mietvertrag als nicht ernstgemeinter Vertrag er erkennen, so wird die tatsächliche Nutzung der Wirtschaftsgüter nach Paragraph 21, BAO und Paragraph 24, BAO zu beurteilen sein.
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E 23.9.1970, 1402/68 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001402.X01Im RIS seit
23.09.1970