RS Vwgh 1970/9/23 1402/68

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Veröffentlicht am 23.09.1970
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12363;

Rechtssatz

Ist ein zwischen Ehegatten geschlossener Mietvertrag als nicht ernstgemeinter Vertrag er erkennen, so wird die tatsächliche Nutzung der Wirtschaftsgüter nach § 21 BAO und § 24 BAO zu beurteilen sein.Ist ein zwischen Ehegatten geschlossener Mietvertrag als nicht ernstgemeinter Vertrag er erkennen, so wird die tatsächliche Nutzung der Wirtschaftsgüter nach Paragraph 21, BAO und Paragraph 24, BAO zu beurteilen sein.

*

E 23.9.1970, 1402/68 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1968001402.X01

Im RIS seit

23.09.1970
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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