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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
In der Einbringung und Aufrechterhaltung einer Teilungsklage nach § 830 ABGB kann, auch wenn als Folge dieses Verhaltens der Realkredit unmöglich wird und Personalkredit nicht zur Verfügung steht, nicht ohne weiteres ein Verschulden im Hinblick auf die Instandhaltungspflicht im Sinne des § 129 Abs 2 der BO f. Wien erblickt werden (Hinweis auf Klang; Kommentar zum ABGB, 2.Auflage,In der Einbringung und Aufrechterhaltung einer Teilungsklage nach Paragraph 830, ABGB kann, auch wenn als Folge dieses Verhaltens der Realkredit unmöglich wird und Personalkredit nicht zur Verfügung steht, nicht ohne weiteres ein Verschulden im Hinblick auf die Instandhaltungspflicht im Sinne des Paragraph 129, Absatz 2, der BO f. Wien erblickt werden (Hinweis auf Klang; Kommentar zum ABGB, 2.Auflage,
3. Band, S 830 und S 1098).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001181.X01Im RIS seit
12.10.1970Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018