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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y8012;Rechtssatz
Wenn der Eigentümer einer Liegenschaft einen ideellen Teil derselben verkauft, wobei es ihm und dem Käufer von vornherein auf den Eigentumsübergang an der GANZEN Liegenschaft ankommt und das Interesse daran dadurch bekundet wird, daß dem Käufer das unwiderrufliche und durch ein Mehrfaches des Liegenschaftswertes gesicherte Vorkaufsrecht für den Liegenschaftsrest eingeräumt und auch schon der Preis für den Liegenschaftsrest vereinbart wird, dann kommt dem zweiten Kaufvertrag betreffend den Verkauf dieses Liegenschaftsrestes insofern keine Bedeutung zu, als für die Annahme eines Spekulationsgeschäftes bereits der erste Kaufvertrag in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Veräußerungsgeschäft über die ganze Liegenschaft anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001753.X01Im RIS seit
23.02.1971