RS Vwgh 1971/2/26 0783/69

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Veröffentlicht am 26.02.1971
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Beachte

y12366;

Rechtssatz

Ob gemäß § 10 KinderbeihilfenG und § 11 KinderbeihilfenG ein Dienstverhältnis vorliegt und wer Arbeitgeber ist, ist nach den Grundsätzen des § 36 EStG zu beurteilen, dabei ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzugehen. *Ob gemäß Paragraph 10, KinderbeihilfenG und Paragraph 11, KinderbeihilfenG ein Dienstverhältnis vorliegt und wer Arbeitgeber ist, ist nach den Grundsätzen des Paragraph 36, EStG zu beurteilen, dabei ist gemäß Paragraph 21, BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzugehen. *

E 26.2.1971, 0783/69 #3 VwSlg 4191 F/1971;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1969000783.X03

Im RIS seit

26.02.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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