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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12366;Rechtssatz
Ob gemäß § 10 KinderbeihilfenG und § 11 KinderbeihilfenG ein Dienstverhältnis vorliegt und wer Arbeitgeber ist, ist nach den Grundsätzen des § 36 EStG zu beurteilen, dabei ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzugehen. *Ob gemäß Paragraph 10, KinderbeihilfenG und Paragraph 11, KinderbeihilfenG ein Dienstverhältnis vorliegt und wer Arbeitgeber ist, ist nach den Grundsätzen des Paragraph 36, EStG zu beurteilen, dabei ist gemäß Paragraph 21, BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzugehen. *
E 26.2.1971, 0783/69 #3 VwSlg 4191 F/1971;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1969000783.X03Im RIS seit
26.02.1971