RS Vwgh 2006/11/24 2005/02/0324

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Veröffentlicht am 24.11.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §118 Abs3;
ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;
AVG §37;
BArbSchV 1994 §87 Abs2;
VStG §25 Abs2;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Mit dem allgemeinen Hinweis, dass auch auf einer Mehrzahl von gleichzeitig betriebenen Baustellen ein Kontrollsystem bestanden habe und auch tatsächlich Kontrollen auf den Baustellen durchgeführt wurden, wird nicht die Existenz eines wirksamen Kontrollsystems dargetan (Hinweis E 23.5.2006, 2005/02/0248).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005020324.X01

Im RIS seit

08.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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