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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
y17020;Rechtssatz
Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem § 276 Abs 1 BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, so ist eine VOR Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 27 VwGG 1965 - vom Zeitpunkt der Stellung dieses Antrages an gerechnet - erhobene Säumnisbeschwerde gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.Hat ein Steuerpflichtiger gegen die gem Paragraph 276, Absatz eins, BAO ergangene Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, so ist eine VOR Ablauf der Sechsmonatsfrist des Paragraph 27, VwGG 1965 - vom Zeitpunkt der Stellung dieses Antrages an gerechnet - erhobene Säumnisbeschwerde gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG zurückzuweisen.
Schlagworte
Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000007.X01Im RIS seit
28.01.1972Zuletzt aktualisiert am
01.07.2009