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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §85 Abs2;Beachte
y12915;Rechtssatz
Die mangelnde Zustimmung des Masserverwalters zu einem Antrag auf Vorlage einer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 276 BAO ist kein nach § 85 Abs 2 BAO verbesserungsfähiges Formgebrechen; als solches könnte lediglich der fehlende Nachweis der vom Einschreiter behaupteten Zustimmung angesehen werden.Die mangelnde Zustimmung des Masserverwalters zu einem Antrag auf Vorlage einer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach Paragraph 276, BAO ist kein nach Paragraph 85, Absatz 2, BAO verbesserungsfähiges Formgebrechen; als solches könnte lediglich der fehlende Nachweis der vom Einschreiter behaupteten Zustimmung angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000801.X02Im RIS seit
07.07.1972