RS Vwgh 2006/12/18 2005/09/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2006
beobachten
merken

Index

L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;
GdUFG OÖ 1969 §27 Abs1;

Rechtssatz

Dass die Gemeindeinstanzen im eigenen Wirkungsbereich über eine dem Gemeinwesen zuzurechnende Zahlungspflicht zu entscheiden hatten, macht die mit diesem Verfahren befassten Organe nicht befangen. Organen der Gemeinde ist vielmehr grundsätzlich zuzubilligen, dass sie ungeachtet der jeweiligen Interessenslage ihre Entscheidungen in behördlichen Angelegenheiten dem Gesetz entsprechend treffen (Hinweis E 14.12.2004, Zl. 2004/05/0089).

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung eigener Wirkungsbereich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090133.X01

Im RIS seit

25.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten