RS Vwgh 1973/9/13 1484/72

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Veröffentlicht am 13.09.1973
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Ein auf Grund eines Bestandvertrages mit den ÖBB auf Bahngrund errichtetes Betriebsgebäude stellt sich als geradezu typischer Fall eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden iSd § 51 Abs 3 BewG dar, das als besondere wirtschaftliche Einheit selbst dann zu bewerten ist, wenn es wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens geworden ist. Die für die Bewertung des Baurechtes und der sonstigen grundstücksgleichen Rechte geltenden Vorschriften des § 56 BewG finden in Fällen des § 51 Abs 3 keine Anwendung(Hinweis E 23.4.1963, 1690/61 VwSlg 2849 F/1963).Ein auf Grund eines Bestandvertrages mit den ÖBB auf Bahngrund errichtetes Betriebsgebäude stellt sich als geradezu typischer Fall eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden iSd Paragraph 51, Absatz 3, BewG dar, das als besondere wirtschaftliche Einheit selbst dann zu bewerten ist, wenn es wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens geworden ist. Die für die Bewertung des Baurechtes und der sonstigen grundstücksgleichen Rechte geltenden Vorschriften des Paragraph 56, BewG finden in Fällen des Paragraph 51, Absatz 3, keine Anwendung(Hinweis E 23.4.1963, 1690/61 VwSlg 2849 F/1963).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001484.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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