RS Vwgh 2006/12/19 2005/15/0127

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26 Abs1;
EStG 1988 §1 Abs2;

Rechtssatz

Bei aufrechter Ehe kann idR davon ausgegangen werden, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt (vgl. Doralt, EStG9, § 1 Tz 14; Hofstätter/Reichel, Tz 7 zu § 1 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005150127.X02

Im RIS seit

26.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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