RS Vwgh 2007/1/30 2004/05/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
L82109 Kleingarten Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Wr §129 Abs10;
BauO Wr §134a Abs1;
BauRallg;
KlGG Wr 1996 §8 idF 2001/091;

Rechtssatz

Auch bei einem Baubewilligungsverfahren nach § 8 Wr KlGG handelt es sich um ein Projektgenehmigungsverfahren, bei dem die Zulässigkeit des Bauverfahrens auf Grund der eingereichten Pläne zu beurteilen ist; Gegenstand des Verfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt (vgl. hiezu das hg Erkenntnis vom 18. Jänner 2005, Zl. 2002/05/1519, m. w.N.). Die Behörde hat daher lediglich die Zulässigkeit des planmäßig belegten Vorhabens zu überprüfen und nicht die in Natur hergestellten Ausführungen. Sollten die tatsächlichen Ausführungen nicht mit dem bewilligten Plan übereinstimmen, wird die Behörde allenfalls mit einem Auftrag nach § 129 Abs. 10 Wr BauO vorzugehen haben (vgl. hiezu das hg Erkenntnis vom 7. September 2004, Zl. 2001/05/1074). Da allerdings dem Nachbarn insofern kein Mitspracherecht zusteht (hg Erkenntnis vom 28. April 2006, Zl. 2005/05/0272), kann der Nachbar nicht geltend machen, die Behörde habe gegen ihre Verpflichtung aus § 129 Wr BauO verstoßen, Baugebrechen und jede Abweichung von den Bauvorschriften wahrzunehmen und auf ihre Behebung hinzuarbeiten.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004050191.X01

Im RIS seit

23.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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