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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53 Abs7 lita idF 1972/447;Rechtssatz
Ist der Preis für die Überlassung des Gebrauchs nach den Regeln des § 11 Abs 3 WGGDV gebildet, kommt es auf den Rechtstitel, auf Grund dessen die Überlassung erfolgt, nicht weiter an (§ 21 Abs 1 BAO):Ist der Preis für die Überlassung des Gebrauchs nach den Regeln des Paragraph 11, Absatz 3, WGGDV gebildet, kommt es auf den Rechtstitel, auf Grund dessen die Überlassung erfolgt, nicht weiter an (Paragraph 21, Absatz eins, BAO):
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000022.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
09.07.2013