RS Vwgh 1976/3/31 2328/75

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Veröffentlicht am 31.03.1976
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Die Erstattung rechtskräftig festgesetzter Schenkungssteuer kann nicht unter Bezugnahme auf § 33 ErbStG auf Grund von solchen Überlegungen begehrt werden, die sich in Wahrheit gegen die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Schenkungssteuerbescheides - wie etwa der Einwand, die Zuwendung sei nie ausgeführt worden - richten.Die Erstattung rechtskräftig festgesetzter Schenkungssteuer kann nicht unter Bezugnahme auf Paragraph 33, ErbStG auf Grund von solchen Überlegungen begehrt werden, die sich in Wahrheit gegen die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Schenkungssteuerbescheides - wie etwa der Einwand, die Zuwendung sei nie ausgeführt worden - richten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975002328.X01

Im RIS seit

31.03.1976

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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