RS Vwgh 2007/2/15 AW 2007/03/0005

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Veröffentlicht am 15.02.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwGG §30 Abs2;
WaffG 1996 §12 Abs1;
WaffG 1996 §12 Abs4;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Waffenverbot - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs 1 WaffG verhängt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, seiner Beschwerde insoweit aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, als eine Verwertung von Waffen, die bei ihm sichergestellt wurden oder allenfalls noch sichergestellt werden, für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht stattzufinden hat. Nach einem auf Grund eines Waffenverbotes eintretenden Verfall hat die Behörde dem Betroffenen gemäß § 12 Abs 4 WaffG unter den dort festgelegten Bedingungen auf Antrag eine angemessene Entschädigung zuzuerkennen. Der Beschwerdeführer trägt daher im vorliegenden Fall nicht das von ihm behauptete Risiko der Veräußerung der Waffen unter ihrem Verkehrswert.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007030005.A01

Im RIS seit

02.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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