RS Vwgh 2007/2/21 2004/08/0003

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Veröffentlicht am 21.02.2007
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §410 Abs1 Z7;
BSVG §182;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Führung eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebs auf eigene Rechnung und Gefahr" kommt es nicht darauf an, dass die betreffenden landwirtschaftlich genutzten Grundflächen bereits endgültig in der Natur vermessen und mit eigenen Grundstücksnummern im Grundkataster eingetragen gewesen sind. Ein land(forst)wirtschaftlicher Betrieb kann auch auf nicht gesondert vermessenen, aber in der Natur bestimmbaren realen Teilen (nicht ideellen Anteilen - Hinweise E 20.6.2001, 95/08/0328, und E 4.10.2001, 97/08/0072) land(forst)wirtschaftlicher Grundstücke geführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004080003.X02

Im RIS seit

03.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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