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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs1;Rechtssatz
Wurde einem Antrag auf Rückzahlung eines Steuerguthabens erst einige Tage nach dem Einlangen, aber vor dem der Finnazbehörde zumutbaren Zeitpunkt der Bearbeitung einer Abgabenerklärung Umsatzsteuervorauszahlung) des Rückzahlungsberechtigten entsprochen, so findet § 215 BAO nicht Anwendung. Die Vorschreibung eines Säumniszuschlages ist in diesem Fall gerechtfertigt.Wurde einem Antrag auf Rückzahlung eines Steuerguthabens erst einige Tage nach dem Einlangen, aber vor dem der Finnazbehörde zumutbaren Zeitpunkt der Bearbeitung einer Abgabenerklärung Umsatzsteuervorauszahlung) des Rückzahlungsberechtigten entsprochen, so findet Paragraph 215, BAO nicht Anwendung. Die Vorschreibung eines Säumniszuschlages ist in diesem Fall gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001221.X02Im RIS seit
28.06.1977Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013