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Verwaltungsverfahren - AVGRechtssatz
Eine Einsichtnahme durch den rechtsfreundlichen Vertreter in die Verwaltungsakten stellt keine Sanierung eines Zustellungsmangels im Sinne des § 31 AVG dar.Eine Einsichtnahme durch den rechtsfreundlichen Vertreter in die Verwaltungsakten stellt keine Sanierung eines Zustellungsmangels im Sinne des Paragraph 31, AVG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001423.X02Im RIS seit
07.05.2021Zuletzt aktualisiert am
07.05.2021