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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §115 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Unterlassung der entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Räume für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung bedeutet bereits Verschulden im Sinne des § 115 Abs 1 lit a KFG 1967.Die Unterlassung der entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Räume für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung bedeutet bereits Verschulden im Sinne des Paragraph 115, Absatz eins, Litera a, KFG 1967.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1976000508.X01Im RIS seit
31.03.2003