RS Vwgh 2007/3/20 2005/03/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2007
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §41 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/03/0202

Rechtssatz

Die Telekom-Control-Kommission wird bei Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung in schiedsrichterlich-regulatorischer Weise zur Substituierung einer vertraglichen Übereinkunft tätig (vgl das hg Erkenntnis vom 31. Jänner 2005, Zl 2004/03/0151); die Zusammenschaltungsanordnung regelt damit das Zusammenschaltungsverhältnis der Parteien des Verwaltungsverfahrens in umfassender Weise in der Art einer privatrechtlichen Vereinbarung, die sie gemäß § 41 TKG (1997) ersetzt ("vertragsersetzender Bescheid"; vgl das hg Erkenntnis vom 28. April 2004, Zl 2002/03/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005030141.X03

Im RIS seit

20.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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