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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §19 Abs5;Rechtssatz
Ausführungen über einen möglichen Notstand iSd § 6 VStG dann, wenn ein Wartepflichtiger in einem rechtzeitig (iSd § 19 Abs 7 StVO) und damit nicht rechtswidrig begonnenen Linksabbiegemanöver durch einen Dritten unvorhergesehenermaßen behindert wird.Ausführungen über einen möglichen Notstand iSd Paragraph 6, VStG dann, wenn ein Wartepflichtiger in einem rechtzeitig (iSd Paragraph 19, Absatz 7, StVO) und damit nicht rechtswidrig begonnenen Linksabbiegemanöver durch einen Dritten unvorhergesehenermaßen behindert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000264.X03Im RIS seit
08.05.1979Zuletzt aktualisiert am
23.05.2013