RS Vwgh 2007/4/11 AW 2007/03/0011

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Veröffentlicht am 11.04.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §56;
UVPG 2000 §24 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellungsverfahren gemäß § 24 Abs. 5 UVP-G 2000 - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - im fortgesetzten Verfahren nach Aufhebung des Bescheides vom 18. März 2005, Zl BMVIT-220.164/0003-II/Sch2/2005, durch das hg Erkenntnis vom 12. September 2006, Zl 2005/03/0131 - gemäß § 24 Abs 5 UVP-G 2000 festgestellt, dass "für das der Behörde mit Schreiben vom 30.1.2007 vorgelegte geänderte Vorhaben des zweigleisigen Ausbaues der Tauernbahn auf der ÖBB-Strecke Schwarzach/St. Veit - Spittal/M, Abschnitt Angerschluchtbrücke - Bf. Angertal, km 24,600 bis km 26,306 der B AG " keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem dritten Abschnitt des UVP-G 2000 durchzuführen sei. Die Vollzugstauglichkeit des angefochtenen Bescheides ist im Sinne der hg Rechtsprechung zu bejahen (vgl den hg Beschluss vom 13. September 2000, Zl AW 2000/03/0060).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007030011.A01

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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