RS Vwgh 2007/4/23 2003/10/0234

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Veröffentlicht am 23.04.2007
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Index

70/05 Schulpflicht

Norm

SchPflG 1985 §8 Abs1 idF 1993/513;
SchPflG 1985 §8 Abs1;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof zu § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 in der Fassung vor der Novelle 1993 festgestellt hat (vgl. E vom 20. Jänner 1992, Zl. 91/10/0154), war Beweisthema des Verwaltungsverfahrens bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für den Sonderschulbesuch nach § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 vorliegen, ob der Schüler infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule zu folgen vermag. Dieses Beweisthema blieb auch für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 in der Fassung BGBl. Nr. 513/1993 maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003100234.X02

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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