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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §943;Rechtssatz
Der Umstand, daß eine behauptete Schenkung zivilrechtlich nicht durchsetzbar ist, schließt zwar eine von der zivilrechtlichen Situation abweichende steuerrechtliche Beurteilung nach § 21 BAO - § 24 BAO nicht aus, stellt aber eine Einengung der Möglichkeiten des Beschenkten dar, über den Gegenstand der Schenkung (hier Geschäftsanteile an einer GmbH) wie ein Eigentümer zu verfügen, die auch für die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht außer Betracht bleiben darf (Hinweis E 11.11.1975, 434/75).Der Umstand, daß eine behauptete Schenkung zivilrechtlich nicht durchsetzbar ist, schließt zwar eine von der zivilrechtlichen Situation abweichende steuerrechtliche Beurteilung nach Paragraph 21, BAO - Paragraph 24, BAO nicht aus, stellt aber eine Einengung der Möglichkeiten des Beschenkten dar, über den Gegenstand der Schenkung (hier Geschäftsanteile an einer GmbH) wie ein Eigentümer zu verfügen, die auch für die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht außer Betracht bleiben darf (Hinweis E 11.11.1975, 434/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002735.X03Im RIS seit
08.11.2001