RS Vwgh 1980/9/24 2735/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1980
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Umstand, daß eine behauptete Schenkung zivilrechtlich nicht durchsetzbar ist, schließt zwar eine von der zivilrechtlichen Situation abweichende steuerrechtliche Beurteilung nach § 21 BAO - § 24 BAO nicht aus, stellt aber eine Einengung der Möglichkeiten des Beschenkten dar, über den Gegenstand der Schenkung (hier Geschäftsanteile an einer GmbH) wie ein Eigentümer zu verfügen, die auch für die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht außer Betracht bleiben darf (Hinweis E 11.11.1975, 434/75).Der Umstand, daß eine behauptete Schenkung zivilrechtlich nicht durchsetzbar ist, schließt zwar eine von der zivilrechtlichen Situation abweichende steuerrechtliche Beurteilung nach Paragraph 21, BAO - Paragraph 24, BAO nicht aus, stellt aber eine Einengung der Möglichkeiten des Beschenkten dar, über den Gegenstand der Schenkung (hier Geschäftsanteile an einer GmbH) wie ein Eigentümer zu verfügen, die auch für die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht außer Betracht bleiben darf (Hinweis E 11.11.1975, 434/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002735.X03

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten