RS Vwgh 2007/4/24 2006/21/0113

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Veröffentlicht am 24.04.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
SMG 1997 §27 Abs1;
SMG 1997 §27 Abs2 Z2;
StGB §43 Abs2;
TilgG 1972 §2 Abs1;
TilgG 1972 §3 Abs1 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Tilgung einer Verurteilung steht der Berücksichtigung der ihr zu Grunde liegenden Straftat im Rahmen des Gesamtfehlverhaltens des Fremden nach § 60 Abs. 1 FrPolG 2005 (§ 36 Abs 1 FrG 1997) nicht entgegen (Hinweis E 24. Juli 2001, 98/21/0338; E 13. September 2006, 2006/18/0216, ergangen zum FrG 1997). (Hier: Die belBeh hätte aber besonders begründen müssen, weshalb sie - ungeachtet der strafrechtlichen Unauffälligkeit des Fremden (über die vom Strafgericht festgesetzte Probezeit hinaus) während eines Zeitraums von mehr als fünf Jahren zwischen der Tatbegehung bis zur Bescheiderlassung und ungeachtet der nunmehr gegebenen Tilgung der strafgerichtlichen Verurteilung - noch davon ausgegangen ist, die im Allgemeinen bestehende Wiederholungsgefahr bei Suchtgiftdelikten werde sich auch beim Fremden in der Zukunft noch verwirklichen.)

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006210113.X03

Im RIS seit

11.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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