RS Vwgh 1981/2/10 2267/80

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Veröffentlicht am 10.02.1981
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Besprechung in: AnwBl 1981/11, S 466;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2487/79 E 22. Dezember 1980 RS 2

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen eine abgabenrechtliche Vorschrift den Begriffsinhalt eines Tatbestandsmerkmales (im Beschwerdefall den Inhalt des Begriffes "Eigentumswohnung") ausdrücklich iS einer bestimmten gesetzlichen Regelung (hier WohnungseigentumsG) verstanden wissen will, bleibt für eine vom umschriebenen Begriffsinhalt abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs 2 BAO kein Raum.In Fällen, in denen eine abgabenrechtliche Vorschrift den Begriffsinhalt eines Tatbestandsmerkmales (im Beschwerdefall den Inhalt des Begriffes "Eigentumswohnung") ausdrücklich iS einer bestimmten gesetzlichen Regelung (hier WohnungseigentumsG) verstanden wissen will, bleibt für eine vom umschriebenen Begriffsinhalt abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß Paragraph 21, Absatz 2, BAO kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002267.X02

Im RIS seit

10.02.1981
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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