Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist in einer Fahrschule dann nicht schädlich, wenn der Fahrschulinhaber einen Fahrschulleiter nur deswegen bestellen muß, weil er selbst die Voraussetzung des § 109 Abs 1 lit e KFG 1967 (Abschluß einer höheren technischen Lehranstalt) nicht erfüllt, sonst aber die Fahrschule leitet und eigenverantwortlich tätig ist (vgl E 11.11.1980, 2759/77).Die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist in einer Fahrschule dann nicht schädlich, wenn der Fahrschulinhaber einen Fahrschulleiter nur deswegen bestellen muß, weil er selbst die Voraussetzung des Paragraph 109, Absatz eins, Litera e, KFG 1967 (Abschluß einer höheren technischen Lehranstalt) nicht erfüllt, sonst aber die Fahrschule leitet und eigenverantwortlich tätig ist vergleiche E 11.11.1980, 2759/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001727.X01Im RIS seit
19.03.2001