RS Vwgh 2007/4/30 2006/02/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2007
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
VStG §51 Abs7;
VStG §51d;

Rechtssatz

Erfolgte die Zustellung des angefochtenen Bescheides an die Erstbehörde innerhalb der Frist des § 51 Abs. 7 VStG, ist es rechtlich unerheblich, ob dessen Zustellung (im Wege der Erstbehörde) an den Besch nach dieser Frist erfolgte (Hinweis E 10. September 2004, 2001/02/0235).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020086.X01

Im RIS seit

11.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten