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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §60 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2090/65 E 7. November 1966 VwSlg 7023 A/1966 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren und leuchtet dabei weißes Licht nach hinten, dann liegt eine Übertretung nach § 60 Abs 3 StVO und nicht eine solche nach § 85 Abs 1 KFG im Zusammenhalt mit § 18 Abs 11 KFG vor.Wird ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren und leuchtet dabei weißes Licht nach hinten, dann liegt eine Übertretung nach Paragraph 60, Absatz 3, StVO und nicht eine solche nach Paragraph 85, Absatz eins, KFG im Zusammenhalt mit Paragraph 18, Absatz 11, KFG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003538.X02Im RIS seit
27.02.2004