RS Vwgh 1982/1/21 81/16/0021

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Veröffentlicht am 21.01.1982
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz gegebenen Rahmen eine Beurteilung gemäß dem § 21 Abs 1 BAO (Hinweis E 21.5.1981, 1265/78).Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz gegebenen Rahmen eine Beurteilung gemäß dem Paragraph 21, Absatz eins, BAO (Hinweis E 21.5.1981, 1265/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981160021.X03

Im RIS seit

21.01.1982

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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