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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
In der Zustellverfügung gibt die Behörde unmißverständlich zu erkennen, für wen das zuzustellende Schriftstück bestimmt ist; eine Heilung von Zustellungsmängeln iSd § 31 AVG 1950 kann nur dann eintreten, wenn das Schriftstück dem "Empfänger" lt. Zustellverfügung tatsächlich zugekommen ist. (Hinweis auf E VS vom 17.12.1980, 2942/79)In der Zustellverfügung gibt die Behörde unmißverständlich zu erkennen, für wen das zuzustellende Schriftstück bestimmt ist; eine Heilung von Zustellungsmängeln iSd Paragraph 31, AVG 1950 kann nur dann eintreten, wenn das Schriftstück dem "Empfänger" lt. Zustellverfügung tatsächlich zugekommen ist. (Hinweis auf E VS vom 17.12.1980, 2942/79)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981070212.X03Im RIS seit
30.03.2004Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009