RS Vwgh 1982/3/19 81/04/0044

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Veröffentlicht am 19.03.1982
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
VStG §55 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde kann auch solche Verwaltungsstrafen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit heranziehen, die nach § 55 Abs 1 VStG als getilgt zu gelten haben.Die Behörde kann auch solche Verwaltungsstrafen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit heranziehen, die nach Paragraph 55, Absatz eins, VStG als getilgt zu gelten haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040044.X01

Im RIS seit

03.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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